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Ämter und Gremien bei der Kommunalwahl 2025

Die Informationen hier beziehen sich auf die Kommunalwahl 2025 in Paderborn.

Bei der Kommunalwahl 2025 bestimmen wir, wie wichtige politische Positionen in Stadt und Kreis Paderborn besetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, d.h. nach spätestens 5 Jahren wird neu gewählt.

Hier finden Sie Informationen darüber, welche polistischen Ämter und welche Gremien bei der Kommunalwahl 2025 neu besetzt werden sollen und welche Aufgaben sie haben.

Bürgermeister der Stadt Paderborn
  • Vertreter der Stadt Paderborn bei offiziellen Anlässen (nach innen und außen)
  • Vorsitzender des Stadtrats von Paderborn
  • Leiter der Verwaltung der Stadt Paderborn
  • bezieht als Wahlbeamter ein Gehalt

Der Bürgermeister ist sozusagen Chef und Vertreter der Stadt Paderborn. Entscheidungen (Beschlüsse) trifft er zusammen mit dem Stadtrat. Für die Ausführung der Beschlüsse sorgt die Verwaltung, deren Leiter und Dienstherr der Bürgermeister ist.

Der Bürgermeister wird gleichzeitig mit dem Stadtrat gewählt (seit 2020). Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig (d.h. mehr als 50% der gültigen Stimmen). Wird diese im ersten Wahlgang am 14.09.2025 von keinem der Kandidaten erreicht, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Stadtrat der Stadt Paderborn
  • Gemeindeordnung NRW:
    Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin vertreten.
  • höchstes politisches Gremium der Stadt Paderborn
  • 58 Ratsherren/Ratsfrauen, davon 29 in den Wahlbezirken direkt zu wählen
  • Vorsitz durch Bürgermeister (mit Stimmrecht)
  • Ratsfrauen und Ratsherren arbeiten ehrenamtlich (Aufwandsentschädigung, ggf. Verdienstausfall)
  • Zu den Aufgaben des Staftrats gehören (Gemeindeordnung NRW)
    • Festlegung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
    • Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter
    • Wahl der Beigeordneten
    • Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
    • abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuches
    • Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
    • Bestellung und Abberufung der Leitung und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung sowie die Erweiterung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung über die Pflichtaufgaben hinaus
    • Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen

Der zur Zeit amtierende Stadtrat hat 60 Mitglieder.

Der Stadtrat besteht zur einen Hälfte aus in den Wahlbezirken direkt gewählten Ratsherren/Ratsfrauen (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlbezirk).

Die andere Hälfte der Sitze im Stadtrat wird nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers verteilt: grob gesagt, bekommen Parteien/Wählergruppen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie im gesamten Stadtgebiet erhalten haben. Durch gewonnene Direktmandate von kleinen Parteien/Wählergruppen kommt es zu Verschiebungen, die aber im Zuteilungsverfahren geregelt sind.

Die Stimmen für die Partei/Wählergruppe im Wahlgebiet Paderborn sind die Summe der Stimmen für die Direktkandidaten dieser Partei/Wählergruppe in den Wahlbezirken. Mit dem Kandidaten oder der Kandidatin für den Stadtrat in Paderborn wählen Sie auch dessen Partei.

Landrat des Kreises Paderborn
  • Vertreter des Kreises Paderborn bei offiziellen Anlässen (nach innen und außen)
  • Vorsitzender des Kreistags
  • Leiter der Kreisverwaltung von Paderborn
  • bezieht als Wahlbeamter ein Gehalt

Der Landrat ist sozusagen Chef und Vertreter des Kreises Paderborn. Entscheidungen (Beschlüsse) trifft er zusammen mit dem Kreistag. Für die Ausführung der Beschlüsse sorgt die Kreisverwaltung, deren Leiter und Dienstherr der Landrat ist.

Der Landrat wird gleichzeitig mit dem Kreistag gewählt. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig (d.h. mehr als 50% der gültigen Stimmen). Wird diese im ersten Wahlgang am 14.09.2025 von keinem der Kandidaten erreicht, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Kreistag des Kreises Paderborn
  • 60 Mitglieder, davon 30 in den Kreiswahlbezirken direkt zu wählen
  • Kreiswahlbezirke in Paderborn sind Zusammenfassungen von Wahlbezirken
  • Vorsitz durch Landrat (mit Stimmrecht)
  • Mitglieder des Kreistags arbeiten ehrenamtlich (Aufwandsentschädigung, ggf. Verdienstausfall)
  • Zu den Aufgaben des Staftrats gehören (Kreisordnung NRW)
    • Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
    • Wahl der Mitglieder des Kreisausschusses und ihrer Stellvertreter,
    • Wahl der Mitglieder der anderen Ausschüsse,
    • Bestellung des allgemeinen Vertreters des Landrats und des Kämmerers,
    • Erlaß, die Änderung, die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
    • Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, die Festlegung von Wertgrenzen für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen,
    • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte sowie der Kreisumlage,
    • Bestellung und Abberufung der Leitung und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung sowie die Übertragung von Aufgaben auf die örtliche Rechnungsprüfung,
    • alle Angelegenheiten, in denen das Gesetz die Zuständigkeit des Kreistags ausdrücklich vorschreibt,
    • die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen.

Der Kreistag besteht zur einen Hälfte aus in den Kreiswahlbezirken direkt gewählten Mitgliedern (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen im Kreiswahlbezirk).

Die andere Hälfte der Sitze im Kreistag wird nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers verteilt: grob gesagt, bekommen Parteien/Wählergruppen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie im gesamten Kreisgebiet erhalten haben. Durch gewonnene Direktmandate von kleinen Parteien/Wählergruppen kommt es zu Verschiebungen, die aber im Zuteilungsverfahren geregelt sind.

Die Stimmen für die Partei/Wählergruppe im Kreisgebiet Paderborn sind die Summe der Stimmen für die Direktkandidaten dieser Partei/Wählergruppe in den Kreiswahlbezirken. Mit dem Kandidaten oder der Kandidatin für den Kreistag im Kreis Paderborn wählen Sie auch dessen Partei.

Integrationsrat der Stadt Paderborn

Die politische Vertretung von Migrant:innen erfolgt in den Kommunen durch den Integrationsrat. Der Integrationsrat setzt sich für Themen von Migrant*innen ein. In Paderborn besteht der Integrationsrat aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon sind 15 direkt gewählte Mitglieder und 7 sind Ratsmitglieder. Dadurch soll eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht werden.

Der Integrationsrat wird von den Migrant:innen gewählt, also kann nicht jeder den Integrationsrat wählen. Der Wahlbezirk bei uns ist die Stadt Paderborn, jeder Wähler für den Integrationsrat hat eine Stimme.

Bei der Wahl zum Integrationsrat stehen Einzelbewerber und Listen zur Wahl. Jeder Wähler für den Integrationsrat kann also nur einen Einzelbewerber/eine Liste wählen.

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers: grob gesagt, bekommen Einzelbewerber/Listen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie erhalten haben. Einzelbewerber/Listen mit sehr wenigen Stimmen erhalten in der Regel keinen Sitz.