Die Informationen hier beziehen sich auf die Kommunalwahl 2025 in Paderborn.
Bei der Kommunalwahl 2025 bestimmen wir, wie wichtige politische Positionen in Stadt und Kreis Paderborn besetzt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, d.h. nach spätestens 5 Jahren wird neu gewählt.
Hier finden Sie Informationen darüber, welche polistischen Ämter und welche Gremien bei der Kommunalwahl 2025 neu besetzt werden sollen und welche Aufgaben sie haben.
Der Bürgermeister ist sozusagen Chef und Vertreter der Stadt Paderborn. Entscheidungen (Beschlüsse) trifft er zusammen mit dem Stadtrat. Für die Ausführung der Beschlüsse sorgt die Verwaltung, deren Leiter und Dienstherr der Bürgermeister ist.
Der Bürgermeister wird gleichzeitig mit dem Stadtrat gewählt (seit 2020). Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig (d.h. mehr als 50% der gültigen Stimmen). Wird diese im ersten Wahlgang am 14.09.2025 von keinem der Kandidaten erreicht, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Der zur Zeit amtierende Stadtrat hat 60 Mitglieder.
Der Stadtrat besteht zur einen Hälfte aus in den Wahlbezirken direkt gewählten Ratsherren/Ratsfrauen (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen im Wahlbezirk).
Die andere Hälfte der Sitze im Stadtrat wird nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers verteilt: grob gesagt, bekommen Parteien/Wählergruppen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie im gesamten Stadtgebiet erhalten haben. Durch gewonnene Direktmandate von kleinen Parteien/Wählergruppen kommt es zu Verschiebungen, die aber im Zuteilungsverfahren geregelt sind.
Die Stimmen für die Partei/Wählergruppe im Wahlgebiet Paderborn sind die Summe der Stimmen für die Direktkandidaten dieser Partei/Wählergruppe in den Wahlbezirken. Mit dem Kandidaten oder der Kandidatin für den Stadtrat in Paderborn wählen Sie auch dessen Partei.
Der Landrat ist sozusagen Chef und Vertreter des Kreises Paderborn. Entscheidungen (Beschlüsse) trifft er zusammen mit dem Kreistag. Für die Ausführung der Beschlüsse sorgt die Kreisverwaltung, deren Leiter und Dienstherr der Landrat ist.
Der Landrat wird gleichzeitig mit dem Kreistag gewählt. Zur Wahl ist eine absolute Mehrheit der gültigen Stimmen notwendig (d.h. mehr als 50% der gültigen Stimmen). Wird diese im ersten Wahlgang am 14.09.2025 von keinem der Kandidaten erreicht, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Der Kreistag besteht zur einen Hälfte aus in den Kreiswahlbezirken direkt gewählten Mitgliedern (Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen im Kreiswahlbezirk).
Die andere Hälfte der Sitze im Kreistag wird nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers verteilt: grob gesagt, bekommen Parteien/Wählergruppen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie im gesamten Kreisgebiet erhalten haben. Durch gewonnene Direktmandate von kleinen Parteien/Wählergruppen kommt es zu Verschiebungen, die aber im Zuteilungsverfahren geregelt sind.
Die Stimmen für die Partei/Wählergruppe im Kreisgebiet Paderborn sind die Summe der Stimmen für die Direktkandidaten dieser Partei/Wählergruppe in den Kreiswahlbezirken. Mit dem Kandidaten oder der Kandidatin für den Kreistag im Kreis Paderborn wählen Sie auch dessen Partei.
Die politische Vertretung von Migrant:innen erfolgt in den Kommunen durch den Integrationsrat. Der Integrationsrat setzt sich für Themen von Migrant*innen ein. In Paderborn besteht der Integrationsrat aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon sind 15 direkt gewählte Mitglieder und 7 sind Ratsmitglieder. Dadurch soll eine enge Verzahnung von Kommunal- und Integrationspolitik erreicht werden.
Der Integrationsrat wird von den Migrant:innen gewählt, also kann nicht jeder den Integrationsrat wählen. Der Wahlbezirk bei uns ist die Stadt Paderborn, jeder Wähler für den Integrationsrat hat eine Stimme.
Bei der Wahl zum Integrationsrat stehen Einzelbewerber und Listen zur Wahl. Jeder Wähler für den Integrationsrat kann also nur einen Einzelbewerber/eine Liste wählen.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Zuteilungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers: grob gesagt, bekommen Einzelbewerber/Listen einen Anteil der Sitze, der dem Anteil der gültigen Stimmen entspricht, die sie erhalten haben. Einzelbewerber/Listen mit sehr wenigen Stimmen erhalten in der Regel keinen Sitz.